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Rom - Mit Wirkung 1. Jänner 2011 ist der gesetzliche Zinsfuß von 1 auf 1,5 Prozent erhöht worden (vgl. SWZ vom 23. Dezember 2010). Entsprechend musste nun auch die Tabelle für die Berechnung des Fruchtgenusses angepasst werden, zumal diese sich auf den gesetzlichen Zinsfuß stützt. Dies ist kürzlich durch Verordnung des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen erfolgt (Verordnung vom 23. Dezember 2...
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