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Rom – In der jüngsten Ausgabe (vom 28. März 2014) haben wir kurz über ein Urteil des Kassationsgerichts berichtet (Nr. 5982 vom 14. März 2014), in welchem es um die Registersteuer auf Vorverträge ging. Die Kernaussage des Urteils betrifft die Unterscheidung zwischen Angeld zur Bestätigung, die der Registersteuer in Höhe von 0,5 Prozent unterliegt, und der Anzahlung, die bei Verkauf durch ein Unter...
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