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Rom – Der bilaterale Solidaritätsfonds des Handwerks (FSBA) ist vom Arbeitsministerium mit Dekret vom 29. April 2016 anerkannt worden. Dieser wird in Zukunft für die Stützung des Einkommens bei Aussetzung der Arbeitstätigkeit (Lohnausgleichskasse) durch die Handwerksunternehmen zuständig sein (siehe SWZ Nr. 4/2016). Ab 1. Juli 2016 erhöht sich auch der Beitragssatz auf 0,60 Prozent, davon 0,45 Pro...
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