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Rom – Die Bestimmung gilt rückwirkend seit 1. Jänner 2012: Italien hat mit Verspätung eine EU-Richtlinie (RL 2010/24/EU vom 16. März 2010) umgesetzt, welche eine Amtshilfe zwischen den Finanzverwaltungen und die direkte Beitreibung von Forderungen aus Steuern und Abgaben vorsieht (Dlgs Nr. 149 vom 14. August 2012). Die Amtshilfe für die Eintreibung der Steuerforderungen sieht beispielshalber folge...
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