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Amtliche Klarstellungen

DIE ZAHLUNGSFRISTEN – Die Einnahmenagentur erläutert den Geltungsbereich des zinsfreien Zahlungsaufschubes auf den 15. September 2021 und die Zinsberechnung im Falle von Ratenzahlungen. Die Klarstellungen decken sich mit den bisherigen Schlussfolgerungen in der Fachliteratur.

Walter Großmann von Walter Großmann
20. August 2021
in Steuern & Recht
Lesezeit: 4 mins read
Uhr Frist Aufschub

Foto: Shutterstock

Rom – Mit der zweiten Unterstützungsverordnung (Art. 9-ter DL Nr. 73/2021) sind unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlungsfristen für Unternehmen und Freiberufler auf den 15. September 2021 aufgeschoben worden. Es hat dazu einige Zweifel zum persönlichen und sachlichen Geltungsbereich sowie zu den Ratenzahlungen gegeben. Die Einnahmenagentur hat dazu kürzlich mit Erlass (Nr. 53/E vom 5. August ...

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Ausgabe 32-21, Seite 9

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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