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Rom – Mit der Eilverordnung zum Nachtragshaushalt 2017 (DL Nr. 50/2017) ist mit 1. Juli 2017 der persönliche und der sachliche Geltungsbereich der sogenannten gespaltenen MwSt-Zahlung (oder „Split Payment“; Art. 17-ter MwStG) ausgeweitet worden. Ab 1. Jänner 2018 erfolgt dann die nächste Ausdehnung, die mit der Begleitverordnung zum Haushaltsgesetz 2018 (DL Nr. 148/2017) verfügt wurde. Mit einem a...
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