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Rom – Nach Ablauf der ersten Zahlungsfälligkeit (8. Juli 2013) hat nun die Einnahmenagentur das übliche Rundschreiben mit den Neuerungen zu den Richtsätzen und verschiedenen praktischen Hinweisen erlassen. Wenn sich aus den Anleitungen ein Anpassungsbedarf bei den Zahlungen ergeben sollte, können diese mit dem Aufschlag von 0,4 Prozent bis 20. August 2013 durchgeführt werden. Im Allgemeinen dürfte...
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