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Rom - Eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2003 (RL Nr. 2003/49/EG) sieht die Steuerbefreiung für die Zahlung von Zinsen und Lizenzgebühren vor, die zwischen verbundenen Unternehmen mit Sitz innerhalb der EU durchgeführt werden. Die Richtlinie ist in Italien verspätet erst im Sommer 2005 umgesetzt worden, allerdings rückwirkend ab Jänner 2004. Dazu ist nun von der Finanzverwaltung ein eigener Vordruck ...
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