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Rom – Mit dem G.D. Nr. 50/2022 hat die Regierung einen steuer- und beitragsfreien Einmalbetrag in Höhe von 200 Euro eingeführt, unter anderem für bestimmte Personengruppen, die vor allem von der Verteuerung der Energiepreise stark betroffen sind. Diese Bestimmung gilt, mit doch sehr unterschiedlichen Regelungen, für drei große Personengruppen: Pensionisten und andere Vertragsverhältnisse (Artikel ...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.