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Bozen – Wie bereits in der SWZ Nr. 13 vom 3. April ausführlich berichtet, ist mit dem Jahr 2011 und erstmaliger Fälligkeit am 10. April ein neues Zahlungssystem für die Hausangestellten-Beiträge eingeführt worden. Die Zahlungen sollen hauptsächlich mit sogenannten MAV-Zahlungsvordrucken (MAV = Zahlung „mediante avviso“) erfolgen. Das INPS hat diese Vordrucke den dort bekannten Arbeitgebern aufgr...
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