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Bozen – Im Tourismus ist es seit jeher gang und gäbe: Mitarbeiter erhalten vom Arbeitgeber eine Unterkunft. Das ist laut Kollektivvertrag für Beherbergungsbetriebe vorgesehen. „Bei Nichtbeherbergungsbetrieben ist das nicht so, ist aber häufig Teil der Lohnverhandlungen“, sagt Wilfried Albenberger, Leiter der HGV-Personalberatung. Insbesondere sei das in touristisch stark entwickelten Gebieten der ...
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