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Bozen/Rom – Handwerker sowie Kaufleute, Gastwirte und andere Dienstleister müssen beim INPS rentenversichert sein und zahlen Beiträge auf das Einkommen des Vorjahres. Diese sind für 2015 um 0,45 Prozentpunkte angehoben worden (siehe beigestellte Tabelle). Dazu ist anzumerken, dass die Einkommensschwellen, bis zu denen Fixbeiträge und ab welchen in zwei Stufen Prozentbeiträge entrichtet werden müss...
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