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Ab 1. Jänner 2007 ist die Stempelsteuer grundsätzlich nur mehr durch elektronische Wertzeichen zu entrichten. Diese Wertzeichen werden von konventionierten Geschäften (in der Regel Tabaktrafiken) auf Selbstklebeetiketten ausgegeben. Sie werden dabei jeweils für den erforderlichen Betrag ausgestellt und sind dann auf die Urkunde bzw. in das Register einzukleben. Es ist dabei jeweils eine Rundung au...
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