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Rom – Kurz vor Jahresende hat die Regierung auch letztes Jahr eine Gesetzesverordnung erlassen (DL Nr. 216 vom 29. Dezember 2011), mit welcher zahlreiche Fälligkeiten zum 31. Dezember 2011 oder Bestimmungen, die im Jahr 2012 verfallen wären, aufgeschoben oder neu festgesetzt wurden. Es handelt sich dabei auch um verschiedene Steuerbestimmungen (Art. 29).
Man hat sich bemüht, di...
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