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Rom – Die Installation einer Alarmanlage in einer Wohnung genügt nicht, um den Steuerbonus von 50 Prozent für den Ankauf von Einrichtungsgegenständen und Haushaltsgroßgeräten zu erzielen; dies die Antwort der Regionaldirektion Veneto auf ein Auskunftsersuchen (Prot. 907-48973/2013 vom 8.11.2013; vgl. Il Sole – 24 Ore vom 10. Dezember 2013).
Der erwähnte Steuerabsetzbetrag steht dann zu, wenn auf d...
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