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Rom – Die Zollbestimmungen sind bekanntlich auf Unionsebene einheitlich geregelt, und so auch die verschiedenen Zollbefreiungen. Letztere werden im Einzelnen von einer Verordnung aus dem Jahr 2009 festgelegt (Verordnung EG Nr. 1186/2009). Diese Verordnung legt die Fälle fest, in denen bei der Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr aufgrund besonderer Umstände eine Befreiung von ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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