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Rom – Der zeitliche Geltungsbereich für die Vermögensteuern auf Liegenschaften (IVIE) und Finanzvermögen (IVAFE) im Ausland sind bekanntlich mit Wirkung 2012 geändert worden: Die ursprüngliche Fassung der Ende 2011 erlassenen Monti-Verordnung (DL Nr. 201/2011) sah vor, dass die Vermögensteuer für die 2011 im Ausland im Eigentum gehaltenen Gegenstände zu leisten war. Mit dem Stabilitätsgesetz 2013 ...
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