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Bozen/Rom – Rentner, welche geringfügige Pensionen oder Pensionsergänzungsgelder („integrazioni“) zulasten des Staates bzw. des INPS/NISF beziehen und keine Steuererklärung (UNICO oder Vordruck 730) für das vergangene Jahr 2012 gemacht haben bzw. machen, müssen dem Vorsorgeinstitut mittels Vordruck RED ihre Einkommen des Vorjahres mitteilen. Zweck der Maßnahme ist, Rentnern mit zusätzlichem Einkom...
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