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Luxemburg/Rom – Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat in seinen Schlussanträgen in der Streitsache von Airbnb gegen Italien in der Hauptsache die Beschwerde von Airbnb abgelehnt. Der Streitfall betrifft die nicht gewerbliche Kurzzeitvermietung durch Privatpersonen sowie die Informationspflichten und die Pflichten zum Steuereinbehalt, die den Immobilienvermittlern und den Betre...
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