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Bozen – Der Neu- und Ausbau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien ist einerseits unerlässlich, um die EU-Ziele der Dekarbonisierung des Energiewesens bis 2030 und die vollständige Dekarbonisierung bis 2050 zu erreichen, erfordert andererseits jedoch einen Ausgleich mit gleichwertigen Interessen wie dem Landschaftsschutz und der Raumplanung. Diese Konfliktsituation stellt die öffentliche ...
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