Bozen – Die Landesregierung hat am Dienstag grünes Licht für Agrivoltaik gegeben, also für Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen. Bislang war dies in Südtirol verboten. Agrivoltaik soll einen Beitrag dazu leisten, die Energiewende zu schaffen und die Klimaziele zu erreichen.
In ihrem Beschluss hat die Landesregierung zahlreiche Einschränkungen für Agrivoltaik festgelegt. Dies insbesondere deshalb, um das Landschaftsbild zu schützen und die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen beizubehalten. Unter anderem ist Agrivoltaik nur auf Obstbauflächen in der Talsohle erlaubt.
Das sind die weiteren Regeln:
- Es ist eine landschaftsrechtliche Genehmigung erforderlich.
- Die landwirtschaftliche Fläche darf nicht mehr als 75 Meter oberhalb von Etsch oder Eisack liegen.
- Mit Obstbau ist der Anbau von Äpfeln, Birnen, Kirschen, Aprikosen oder Pflaumen gemeint.
- Es muss in den letzten fünf Jahren eine ununterbrochene landwirtschaftliche Tätigkeit vorliegen.
- Das Gelände darf eine Neigung von maximal zehn Prozent haben.
- Die Bewirtschaftung muss auf mindestens 70 Prozent der Fläche fortbestehen.
- Der landwirtschaftliche Ertrag darf sich um höchstens 30 Prozent der letzten fünf Jahre verringern.
- Es sind nur leichte Konstruktionen mit nicht reflektierenden Paneelen erlaubt.
- Die Paneele müssen auf mindestens 2,10 Metern und maximal 5,80 Metern Höhe angebracht werden.
- Die Anlagen dürfen maximal 40 Prozent der Fläche bedecken.
- Die Mittelspannungskabine darf maximal 20 Quadratmeter groß sein.
- Der Stromertrag darf nicht weniger als 60 Prozent im Vergleich zu Standard-PV-Anlagen betragen.
- Es muss ein Monitoring des Wasserverbrauchs durchgeführt werden.
- In Landschaftsgütern von besonderer Bedeutung und in gesetzlich geschützten Gebieten ist Agrivoltaik nicht erlaubt.

Agrivoltaik ist de facto vor allem im Unterland und im Etschtal erlaubt, aber auch teilweise im Vinschgau und in wenigen Fällen im Eisacktal. Auf der obigen Südtirol-Karte sind die Flächen, auf denen Agrivoltaik möglich ist, rot markiert.
Die Landesregierung hat am Dienstag auch beschlossen, Photovoltaik auf den Stauanlagen großer Wasserkraftwerke sowie auf denkmalgeschützten Gebäuden zu erlauben. In letzterem Fall benötigt es die Genehmigung des Denkmalamtes. Auf Kirchen und Kapellen bleiben PV-Anlagen verboten.















