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Rom – Die Finanzverwaltung behandelt in zwei Entscheiden wieder Einzelfälle zur umgekehrten Steuerschuldnerschaft. Es handelt sich um Sonderfälle über die Errichtung von Elektrokraftwerken (Entscheid Nr. 173/E und Nr. 174/E vom 24. April 2008). Man kann daraus wieder einige allgemeine Grundsätze ableiten; aber durch die Behandlung nur von Einzelfällen, ohne umfassende Anleitungen über die allgemei...
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