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Rom - Die Steuerpflichtigen, die in der für 2011 abgegebenen Steuererklärung (Unico 2012) ein Guthaben für Einkommensteuern (Irpef bzw. Ires oder Irap)ausgewiesen und dabei die Erstattung beantragt haben, können diese Entscheidung nun nachträglich ändern. Dies hat durch eine Ergänzungserklärung binnen 120 Tagen nach Abgabefrist der ursprünglichen Erklärung zu erfolgen; die Ergänzungserklärung für ...
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