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Rom – Erst nach verfallener erster Fälligkeit am 2. April ist mit Aussendung der Einnahmenagentur vom 5. April die Adressenbekanntgabe betreffend Vordruck 730 auf den kommenden 20. April aufgeschoben worden. Seit zwei Jahren müssen alle Berater und Verbände, welche für ihre Kunden die Lohnbuchhaltung führen und bei welchen demnach die Möglichkeit besteht, 730-er Verrechnungen durchzuführen, der Ag...
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