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Bozen – Im Rahmen der angestrebten Harmonisierung hat die EU bereits ab den 1980er-Jahren Richtlinien zum Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz erlassen. Mit der Gesetzesverordnung Nr. 277 vom 15. August 1991 hat sich der italienische Staat an diese Richtlinien angepasst und Schutzmaßnahmen gegen die Gefährdung der Arbeitnehmer durch Lärm am Arbeitsplatz erlassen. Daraus erwachsen allen Arbeitg...
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