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Rom – Das Stabilitätsgesetz 2016 hat eine Änderung für die Abzugsfähigkeit der Einschreibegebühren an privaten Universitäten vorgesehen (Art. 15 Abs. 1 Buchst. 3 EESt): Es wird eine Obergrenze vorgesehen, die jährlich vom Unterrichtsministerium (MIUR) festgelegt wird und sich nach den Gebühren der staatlichen Universitäten richtet. Das Unterrichtsministerium hat Ende Dezember 2016 die entsprechend...
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