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Rom – Die staatliche Gemeindeimmobiliensteuer IMU kann bekanntlich im Ausmaß von 20 Prozent von den Einkommensteuern Irpef und Ires abgezogen werden. Für die Irap ist die IMU hingegen zur Gänze nicht abzugsfähig (siehe SWZ vom 3. März). Im Stabilitätsgesetz 2015 (Art. 1 Abs. 508 Ges. Nr. 190/2014) wurde auch für die hiesige Gemeindeimmobiliensteuer GIS durch die Gleichstellung der beiden Steuern d...
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