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Rom – Die Ausgaben für Weihnachtsgeschenke, Weihnachtsfeiern und Essen für Kunden, Lieferanten und Geschäftsfreunde stellen in der Regel Repräsentationsausgaben dar und sind als solche mit den unterschiedlichen für die Einkommensteuern und die MwSt vorgesehenen Einschränkungen abzugsfähig. Wir haben darüber in der letzten Ausgabe berichtet. Etwas anders verhält es sich aber mit den gleichen Ausgab...
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