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Die Finanzverwaltung hat aufgrund einer ihrer Ansicht nach ständigen Rechtsprechung des Kassationsgerichtes eine Kehrtwende zu früheren Aussagen vorgenommen: Die Rückstellung für die Abfindung an die Handelsagenten und Vertreter betreffend den Kundenstock (indennità suppletiva di clientela) und die leistungsgebundene Abfindung (indennità meritocratica) ist steuerlich erst bei Auflösung des Mandats...
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