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Rom – Die Wertpapiere im Umlaufvermögen müssen nicht nach dem Niederstwertprinzip abgewertet werden, wenn der Wertverfall auf die Turbulenzen an den Finanzmärkten zurückzuführen ist. Das Konjunkturpaket sieht Ausnahmen zu den im Zivilgesetzbuch vorgesehenen handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätzen vor (Art. 15 Abs. 13–15 DL Nr. 158/2008). Es geht im Einzelnen um die Wertpapiere und Anteile im Umla...
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