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Rom – Die Einnahmenagentur behandelt in einem Erlass (Nr. 80/E vom 24. Oktober 2018) die Besteuerung der Baukubatur, die von einer Gemeinde in ihrem Hoheitsbereich abgetreten wird.
Die Kubaturabtretung wird einer Übertragung von Realrechten auf Liegenschaften gleichgestellt. Die Gemeinde wollte die Übertragung der MwSt unterwerfen, wobei dies aber abgelehnt wird, weil die Gemeinde als öffentlich-...
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