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Fahrtspesen und andere Aufwendungen, die Freiberufler in Ausübung ihres Mandates tragen, müssen von diesen - falls sie den Mandanten weiterbelastet werden - als steuerpflichtige Vergütungen in Rechnung gestellt werden. Man hat darauf also die MwSt zu berechnen und die Quellensteuer einzubehalten. Es handelt sich hier um eine ständige Auffassung der Finanzverwaltung, auch wenn sie vielfach von Frei...
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