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Rom – Es handelt sich nur um geringe Beträge, doch die Fragen sind häufig: Es geht um den mit dem Haushaltsgesetz 2018 (Ges. Nr. 205/2017) erstmals eingeführten Steuerabsetzbetrag von 19 Prozent für Abonnements für den öffentlichen Nahverkehr bis zu einem Höchstbetrag von jährlich 250 Euro. Der Steuervorteil beträgt somit höchstens 48 Euro, der in der Steuererklärung „REDDITI 2019“ oder in der ver...
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