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Rom – Für die ab 31. März 2008 aufgelösten Arbeitsverhältnisse wird ein neuer Steuerabsetzbetrag gewährt. Der Höchstbetrag des Absetzbetrages von 70 Euro gilt für Bezugseinkommen bis zu 7.500 Euro; er sinkt schrittweise bis zu einem Einkommen von 30.000 Euro. Für höhere Bezugseinkommen steht der Absetzbetrag nicht mehr zu. Der neue Absetzbetrag wurde mit dem Haushaltsgesetz 2008 (Art. 2 Abs. 514 G...
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