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Bozen – Das ärztliche Zeugnis bei Krankheit (auch wegen Unfall) hat die Funktion, dem betroffenen Arbeitnehmer die Enthaltung von der Arbeit für die dafür bestimmte Zeit bei gleichzeitigem Bezug der gesetzlich und kollektivvertraglich vorgeschriebenen Leistungen zu ermöglichen. Das ärztliche Zeugnis entschuldigt daher die Absenz des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber. Die vorgeschriebene Anga...
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