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Rom - Bei Kapitalgesellschaften wird der Jahresabschluss vom Verwaltungsorgan (in der Regel der Alleinverwalter oder der Verwaltungsrat) aufgestellt und der Gesellschafterversammlung als Entwurf zur Genehmigung vorgelegt. Bei Aktiengesellschaften muss der Jahresabschluss vorher dem Überwachungsrat bzw. dem Abschlussprüfer zur Prüfung vorgelegt werden; dies gilt auch für die GmbHs, die bestimmte Gr...
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