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Rom – Im Vordruck „Unico RW“ für die Meldung der Vermögen im Ausland hat man heuer erstmals auch die beiden Vermögensteuern für Sachvermögen und Finanzvermögen abzurechnen. Dies ist hauptsächlich auf die Vereinfachung zurückzuführen, dass man für das „Monitoring“ ausdrücklich auf die Wertansätze der Vermögensteuern abzustellen hat.
Die bei Vermögen im Ausland notwendige Meldung (siehe Bericht auf ...
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