Den SWZ-Newsletter abonnieren
Rom – Innerhalb 31. März (vorbehaltlich einer Verlängerung) müssen Arbeitgeber die jährliche Meldung für jene Arbeitnehmer vornehmen, welche körperlich stark abnutzende Arbeiten („lavori usuranti“) verrichten müssen. Die Pflicht ist im GVD Nr. 67/2011 und im M.D. vom 20. September 2011 vorgesehen. Die operativen Anleitungen dazu sind vom Arbeitsministerium mit einem Schreiben vom 28. November 2011...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Wochenblatt für Wirtschaft und Politik. Umfassende Informationen jeden Freitag seit 1919.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
Diese Website verwendet Cookies während Sie durch die Website navigieren, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Für die Funktionalität der Website verwenden wir technische Cookies und für anonyme Statistiken Marketing Cookies. Durch das Klicken auf Akzeptieren, stimmen sie automatisch den Marketing Cookies zu, außer sie haben diese deaktiviert.