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Rom – Das GVD Nr. 67/2011 und das M.D. vom 20. September 2011 verpflichten den Arbeitgeber, eine jährliche Meldung für jene Arbeitnehmer vorzunehmen, welche körperlich stark abnutzende Arbeiten („lavori usuranti“) verrichten müssen. Die operativen Anleitungen dazu sind vom Arbeitsministerium mit einem Schreiben vom 28. November 2011 (Prot. Nr. 4724) veröffentlicht worden. Auch heuer fällt dieser T...
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