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Rom – Die Tätigkeit eines Freiberuflers endet aus steuerlicher Sicht erst mit dem Inkasso der letzten durchgeführten Leistung. Dies ist die Schlussfolgerung einer kürzlich von der Einnahmenagentur erteilten Auskunft (Nr. 2018 vom 26. April 2022).
Wohnsitzwechsel ins Ausland
Der konkrete Sachverhalt betrifft einen Rechtsanwalt, der 2021 seine Tätigkeit in Italien eingestellt hat, in die Schweiz übe...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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