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Rom – Die Republik Italien hat am 1. April 2015 ein Abkommen mit dem Vatikan gemäß Art. 26 des OECD-Musterabkommens über einen umfassenden Informationsaustausch über steuerliche Angelegenheiten unterzeichnet. Im Wesentlichen geht es darum, dass bei Anfragen aus dem anderen Staat nicht mehr das Bankgeheimnis entgegengehalten werden kann. Im Gegensatz zu den jüngsten Abkommen mit der Schweiz, Fürste...
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