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Rom – Ein Freiberufler oder anderer Selbständiger, dem von der erhaltenen Vergütung eine Quellensteuer abgezogen wurde, für welche dieser aber keine Bestätigung erhalten hat, darf sich die Quellensteuer auch ohne Bestätigung in der Steuererklärung abziehen. Dieser Grundsatz wurde mehrfach in der Rechtsprechung und von der Verwaltungspraxis bestätigt (so unter anderem Erlass Nr. 68/E vom 18. März 2...
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