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Auf Vergütungen für bestimmte Enteignungen an Privatpersonen wird von den Gemeinden eine endgültige Abzugsteuer von 20 Prozent einbehalten. Aufgrund des Abgeltungscharakters muss die Vergütung in der Steuererklärung nicht mehr gemeldet werden. Diese Abgeltungssteuer kann aber in bestimmten Fällen nachteilig sein, und in diesem Sinne kann wahlweise für die ordentliche Besteuerung optiert werden: Es...
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