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Es gibt bestimmte Entlohnungselemente, welche laut Gesetz und entsprechenden Rundschreiben (Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 314/1997 und Rundschreiben des Finanzministers Nr. 326/E vom 23.12.1997) nicht der Sozialversicherung und der Besteuerung unterliegen. Die Höhe dieser Elemente kann durch Dekret angepasst bzw. verändert werden. Mit Rundschreiben des INPS/NISF Nr. 21 vom 3. Februar 2004 sind d...
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