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Rom - Im Rundschreiben Nr. 17577 vom 4. August erinnert das INPS daran, dass mit dem Dekret Nr. 93 vom 27. Mai 2008 die Befreiung von Besteuerung und Soziallasten der freiwilligen Zuwendungen und gelegentlichen Unterstützungsgelder an Arbeitnehmer abgeschafft worden ist. Eventuelle diesbezügliche Unterlassungen kö;nnen bis zum 16. November straffrei saniert werden. Die Vorgeschichte: Das Dekret N...
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