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Rom – Im Arbeitsrecht kommt es vor, dass sich nach Entlassungen Arbeitgeber und Arbeitnehmer für die Schlichtung oder die Beendigung des Rechtsstreits auf eine Entschädigungszahlung einigen. Die dafür bezahlten Beträge sind zwar als Einkünfte steuerpflichtig, jedoch unterliegen sie nicht der ordentlichen (progressiven), sondern der gesonderten Besteuerung (tassazione separata). Nachdem in Italien...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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