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Rom – Mit einer Verordnung vom 21. Juni 2016 wird die Kontrolle der Abfertigungen an Arbeitnehmer und Abfindungen an Verwaltungsräte von mehr als einer Mio. Euro verfügt. Mit der Monti-Verordnung (DL Nr. 201/2011) wurde für diese Abfertigungen und Abfindungen eine Sonderbesteuerung eingeführt: Bis zur Schwelle von 1 Mio. Euro gilt die für Abfindungen übliche gesonderte Besteuerung, die vom Arbeitg...
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