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Letzte Hinweispflicht der Arbeitgeber Die Bestimmungen über die Möglichkeit des Einfließens der Abfertigungen in Zusatzrentenfonds sehen vor, dass die Arbeitgeber jene Arbeitnehmer, welche sich 30 Tage vor Ablauf der Entscheidungsfrist nicht geäußert haben, noch einmal schriftlich auf diese Möglichkeit aufmerksam machen müssen. In der Praxis heißt das: Die Arbeitgeber müssen noch Ende Mai abwarten...
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