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Rom – Für Juli 2020 beträgt der Abfertigungs-Aufwertungssatz 0,87500 Prozent, der Multiplikator 1,008750.
Das Zentralinstitut für Statistik hat ab 2016 eine neue Ausgangsbasis (2015 = 100) für den Index der Lebenshaltungskosten festgelegt. Für Juli 2020 wurde ein Index von 102,4 ermittelt. Es besteht keine Erhöhung gegenüber Dezember 2019 (Index 102,5). Es sind somit für die Aufwertung nur die sie...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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