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Rom – Das Zentralinstitut für Statistik hat ab 2016 eine neue Ausgangsbasis (2015 = 100) für den Index der Lebenshaltungskosten festgelegt. Für Oktober 2024 wurde ein Index von 120,1 ermittelt (0,1 Punkte mehr gegenüber dem Vormonat). Die Erhöhung gegenüber Dezember 2023 (Index 118,9) beträgt 1,009251 Prozent. Diese Erhöhung, berechnet im Ausmaß von 75 Prozent, zuzüglich zehn Zwölftel von 1,5 Proz...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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